Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Rettungsdienst Börse GmbH


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten zwischen der Rettungsdienst Börse GmbH (im Folgenden: RETTUNGSDIENST BÖRSE) und Ihnen als Kunde, Nutzer oder Auftraggeber (im Folgenden einheitlich: Auftraggeber/Nutzer). Die RETTUNGSDIENST BÖRSE betreibt ein Online-Jobportal für Stellenanzeigen im Rettungsdienst und vermittelt ergänzend freiberufliche Leistungserbringer (Honorarkräfte m/w/d), die zeitlich begrenzt Aufträge übernehmen. Die AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags bzw. Registrierung gültige Fassung der AGB.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Nutzung des Online-Portals & Registrierung

(1) Für die vollumfängliche Nutzung des Jobportals (Schalten von Stellenangeboten, Profilerstellung, Bewerbungen) ist eine Registrierung erforderlich. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.

(2) Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Angaben zu machen. Daten sind bei Änderungen unverzüglich im Nutzerkonto zu aktualisieren.

(3) Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch ist die RETTUNGSDIENST BÖRSE unverzüglich zu unterrichten.

(4) Die RETTUNGSDIENST BÖRSE ist berechtigt, Nutzerkonten vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn der Nutzer gegen diese AGB, geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt oder falsche Angaben gemacht hat.

§ 3 Schaltung von Stellenanzeigen & Inhalte

(1) Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Stellenanzeigen über das Portal zu schalten. Der Arbeitgeber ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Logos, Bilder, Verlinkungen).

(2) Es ist untersagt, Inhalte einzustellen, die gegen gesetzliche Bestimmungen, behördliche Verbote, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder die guten Sitten verstoßen.

(3) Die RETTUNGSDIENST BÖRSE behält sich das Recht vor, Stellenanzeigen ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu sperren oder zu löschen, sofern diese gegen Rechtsvorschriften oder diese AGB verstoßen.

(4) Der Arbeitgeber räumt der RETTUNGSDIENST BÖRSE das einfache, übertragbare Recht ein, die im Rahmen der Stellenanzeige übermittelten Inhalte (inkl. Marken und Logos) für die Veröffentlichung auf dem Portal und ggf. in verbundenen Online-Kanälen zu nutzen.

§ 4 Pflichten bei der Vermittlung von Honorarkräften

(1) Nach gesonderter Auftragserteilung durch den Auftraggeber beginnt die RETTUNGSDIENST BÖRSE mit der aktiven Suche einer Honorarkraft für den konkreten Einsatz. Sie informiert dazu Honorarkräfte per Mail und/oder WhatsApp. Die Honorarkraft stellt der RETTUNGSDIENST BÖRSE zur Profilerstellung einen tabellarischen Lebenslauf, Personalausweis (Vorder- und Rückseite) sowie Nachweise zur Verfügung.

(2) Im Falle einer Entscheidung von Auftraggeber und Honorarkraft für einen konkreten Einsatz schließen diese vor Auftragsbeginn schriftlich einen Vertrag über die Erbringung der Dienstleistungen.

(3) Die Rechnungslegung für die von der Honorarkraft erbrachten Dienstleistungen ist gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Rechnungen von der RETTUNGSDIENST BÖRSE sind sofort nach Rechnungszustellung durch den Auftraggeber ohne Abzug zu bezahlen.

(4) Für Vermittlungsleistungen der RETTUNGSDIENST BÖRSE hat die Honorarkraft keine Gebühren oder Provisionen zu zahlen. Sollte die Honorarkraft nach Vertragsschluss mit dem Auftraggeber Honorarverträge ganz oder teilweise und gegen den Willen des Auftraggebers stornieren, verpflichtet sie sich zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 300,00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer an die RETTUNGSDIENST BÖRSE.

(5) Die Einrichtung übernimmt vor Ort vor Beginn des Dienstleistungsverhältnisses die Prüfung der Identität und Qualifikation unter Vorlage der Unterlagen im Original.

(6) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Erteilung der Arbeitsanweisungen, die Kontrolle der Arbeitsausführung sowie die Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitszeitgesetze.

(7) Nimmt eine Honorarkraft die Arbeit nicht auf, ist die RETTUNGSDIENST BÖRSE bemüht, eine Ersatzkraft zu stellen. Ist dies nicht möglich, wird sie von der Vermittlungsverpflichtung frei.

§ 5 Honorareinsätze, Beanstandungen

(1) Die Honorarkraft verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, sachgerecht und nach den Regeln der beruflichen Kunst auszuführen.

(2) Die Honorarkraft setzt eigene Dienstkleidung ein. Sollte die Einrichtung spezielle Kleidung wünschen, wird sie diese der Honorarkraft unentgeltlich zur Verfügung stellen.

(3) Falls die Honorarkraft die Dienstleistung nicht erbringen kann (z. B. wegen Erkrankung), wird sie den Auftraggeber unverzüglich informieren.

(4) Beanstandungen jeglicher Art sind sofort nach Feststellung, spätestens binnen 7 Tagen schriftlich vorzubringen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen.

§ 6 Weiterbeauftragung und Einstellung

(1) Die Honorarkraft verpflichtet sich für den Zeitraum von 18 Monaten nach Beendigung des jeweils letzten vermittelten Honorareinsatzes, weitere Honorareinsätze mit der konkreten Einrichtung ausschließlich über die RETTUNGSDIENST BÖRSE zu schließen (gilt analog für verbundene Dritte/Konzernunternehmen).

(2) Die Honorarkraft hat bei Abschluss eines Anstellungsvertrages mit dem Auftraggeber, in die sie in den letzten 18 Monaten vermittelt wurde, die RETTUNGSDIENST BÖRSE unverzüglich zu unterrichten.

§ 7 Haftung

(1) Die RETTUNGSDIENST BÖRSE übernimmt keine Gewähr für die Identität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben der Nutzer/Honorarkräfte sowie das Vorliegen ihrer beruflichen Qualifikation.

(2) Die RETTUNGSDIENST BÖRSE haftet ausschließlich für vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbare Schäden aus dem Nutzungs- oder Vermittlungsauftrag. Die Beschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(3) Eine Haftung der RETTUNGSDIENST BÖRSE für Schäden, die eine Honorarkraft in Ausübung ihrer Tätigkeit verursacht, ist ausgeschlossen.

§ 8 Datenschutz

(1) Sollten im Rahmen der Nutzung personenbezogene Daten erhoben werden, stellen die Parteien sicher, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen beachtet werden.

(2) Personenbezogene Daten werden nur im zur Durchführung des Vertrages und des Portalbetriebs erforderlichen Umfang erhoben und genutzt. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung der RETTUNGSDIENST BÖRSE.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

(3) Die Parteien dürfen diesen Vertrag sowie Rechte und Pflichten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung an Dritte übertragen.

(4) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der RETTUNGSDIENST BÖRSE Essen.