FAQ für unsere Kunden
Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit und Freelancer – ist das nicht alles dasselbe?
Nein. Bei der Arbeitnehmerüberlassung (AÜ), auch Zeitarbeit genannt, sind die eingesetzten Mitarbeitenden fest und sozialversicherungspflichtig bei der Rettungsdienst Börse angestellt. Selbstverständlich verfügen wir über die erforderliche Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit.
Für Sie bedeutet das:
- volle Rechtssicherheit
- klare Vertragsstrukturen
- transparente Abrechnung
- minimiertes Haftungsrisiko
Freelancer oder Honorarkräfte hingegen sind selbstständig tätig und unterliegen anderen rechtlichen Rahmenbedingungen.
Wie sind die Arbeitskräfte qualifiziert?
Die Rettungsdienst Börse vermittelt ausschließlich qualifizierte Fachkräfte, die wir nach hohen fachlichen und persönlichen Standards auswählen.
Unser Anspruch lautet: Vom Rettungsdienst - für den Rettungsdienst.
Wir setzen nur Personal ein, das wir auch selbst auf einer eigenen Rettungswache einsetzen würden. Neben der fachlichen Kompetenz legen wir besonderen Wert auf:
- Teamfähigkeit & Empathie
- Zuverlässigkeit
- professionelles Auftreten
Ist Arbeitnehmerüberlassung teuer?
Im Vergleich zu:
- hohen Überstundenkonten
- Überlastung des Stammpersonals
- Strafzahlungen durch nicht besetzte Rettungsmittel
- steigender Fluktuation und sinkender Mitarbeiterzufriedenheit
ist Arbeitnehmerüberlassung häufig eine wirtschaftlich sinnvolle und strategisch kluge Lösung. Unsere Dienstleistung verstehen wir als Investition in stabile Dienstpläne, ein gesundes Betriebsklima und langfristige Organisationssicherheit.
Wie schnell kann Personal bereitgestellt werden?
Qualität hat für uns oberste Priorität. Sobald alle gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind – die wir selbstverständlich gemeinsam mit Ihnen abstimmen – können wir in vielen Fällen auch kurzfristig unterstützen. Sprechen Sie uns gerne an.
FAQ für Fachkräfte aus dem Rettungsdienst
Was bedeutet Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit)?
Bei der Arbeitnehmerüberlassung bist Du fest und sozialversicherungspflichtig bei der Rettungsdienst Börse angestellt. Du wirst für befristete oder langfristige Einsätze bei unseren Kunden eingesetzt – mit der Sicherheit einer Festanstellung und gleichzeitig der Möglichkeit, unterschiedliche Wachen, Regionen und Strukturen kennenzulernen.
Wer kann bei der Rettungsdienst Börse arbeiten?
Wir vermitteln qualifizierte Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung als:
- Rettungssanitäter*in
- Rettungsassistent*in
- Notfallsanitäter*in
- Praxisanleiter*in
Neben der fachlichen Qualifikation sind uns besonders wichtig: Engagement, Empathie, Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Daher arbeiten wir mit einem mehrstufigen Auswahl- und Einstellungsverfahren.
Kann ich auch nebenberuflich tätig sein?
Grundsätzlich ja. Ob eine nebenberufliche Tätigkeit möglich ist, hängt von der regionalen Nachfrage und Einsatzstruktur ab. Unser Ziel ist es, Dir wohnortnahe Einsätze mit vertretbaren Fahrtzeiten anzubieten.
Wie sieht es mit Fort- und Weiterbildungen aus?
Qualität steht bei uns an erster Stelle. Wir gehen über die gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungsstunden hinaus und unterstützen Dich in Deiner fachlichen Weiterentwicklung. Details besprechen wir gerne persönlich.
Welche Beschäftigungsmodelle gibt es?
1. Arbeitnehmerüberlassung (AÜ)
Du bist fest bei uns angestellt (sozialversicherungspflichtig). Mögliche Modelle: Vollzeit, Teilzeit, projektbezogene Einsätze, unbefristete Anstellung oder Minijob.
2. Kurzzeitanstellung beim Auftraggeber
Wir vermitteln Dich an einen Auftraggeber, der Dich befristet direkt bei sich anstellt. Während des Einsatzes bist Du dort sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
3. Honorartätigkeit (freiberuflich)
Im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit im Rettungsdienst oder Notarztbereich vermitteln wir Dich an den Auftraggeber, übernehmen Vertragsgestaltung und Abrechnung und stellen eine subsidiäre Berufshaftpflichtversicherung. Weitere Versicherungen und steuerliche Verpflichtungen liegen in Deiner Verantwortung. (Eine Honorartätigkeit im Notarztbereich ist nur im Rahmen der gesetzlichen Ausnahmeregelungen möglich.)
Warum ist eine Registrierung erforderlich & was passiert danach?
Damit wir Dich gezielt und schnell vermitteln können. Unsere Vermittlung basiert auf einem intelligenten digitalen System, das Deine Qualifikationen, Verfügbarkeiten und Einsatzwünsche mit den aktuellen Anfragen unserer Auftraggeber abgleicht. Je vollständiger Dein Profil ist, desto passgenauer können wir Dir geeignete Einsätze anbieten. Die Registrierung ist selbstverständlich kostenlos, unverbindlich und vertraulich.
Nach der Registrierung:
Du erhältst passende Einsatzangebote automatisch per E-Mail oder kannst sie in Deinem persönlichen Login-Bereich einsehen. Bitte halte Deine Angaben stets aktuell.
Wie bekunde ich Interesse an einem Einsatz & wie viel Bürokratie kommt auf mich zu?
Interesse bekunden: Ganz einfach per Klick auf den Link im Angebot oder durch telefonische Rückmeldung mit der Angebotsnummer. Nach Deiner Interessensbekundung schlagen wir Dich dem Auftraggeber vor und übermitteln Deinen Lebenslauf (Entscheidend sind fachliche Eignung und zeitliche Verfügbarkeit). Nach der Auswahl holen wir Dein finales Einverständnis ein. Mit Deiner Zusage entsteht ein verbindlicher Vertrag, den Du anschließend digital unterzeichnest.
Bürokratie: Wir benötigen Nachweise über Abschlüsse, Fortbildungen und Qualifikationen. Die Vertragsabwicklung erfolgt vollständig digital – inklusive elektronischer Signatur. Kein unnötiger Papierkram.
Wann erfahre ich Details zu meinem Einsatz?
Nach Vertragsabschluss erhältst Du die Adresse des Einsatzortes und die Kontaktdaten Deiner Ansprechperson. Weitere Detailabsprachen erfolgen direkt mit dem Auftraggeber. Vor Einsatzbeginn ist ein Masern-Impfnachweis erforderlich (Ausnahme: Geburtsjahr vor 1970).
Werden Fahrtkosten erstattet und wird eine Unterkunft gestellt?
Fahrtkosten: Bei Einsätzen in Arbeitnehmerüberlassung erstatten wir in vielen Fällen Fahrtkosten individuell vereinbart. Bei Honorartätigkeiten erfolgt in der Regel keine Erstattung (Kosten können meist steuerlich geltend gemacht werden).
Unterkunft: Ist eine tägliche Heimfahrt nicht zumutbar, organisieren wir eine ruhige Unterkunft mit eigenem Bad.
Was passiert bei Krankheit oder Verhinderung?
Bitte informiere uns und den Auftraggeber unverzüglich. Ein wichtiger Grund liegt vor bei eigener Krankheit, Krankheit oder Todesfall eines nahen Angehörigen oder höherer Gewalt.
Ohne wichtigen Grund behalten wir uns vor, bei Honorartätigkeiten eine Vertragsstrafe geltend zu machen oder bei Arbeitnehmerüberlassung entgangenen Gewinn einzufordern. Zuverlässigkeit ist für uns essenziell. Bei zweimaliger unbegründeter Absage können keine weiteren Angebote erfolgen.
Wie bin ich versichert (Haftpflicht, Krankenversicherung etc.)?
Haftpflicht: Bei Honorartätigkeit bist Du über unsere subsidiäre Berufs-Haftpflichtversicherung abgesichert. Bei Arbeitnehmerüberlassung bist Du in die Haftpflichtversicherung des jeweiligen Einsatzortes eingebunden.
Weitere Versicherungen: Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung erfolgen alle gesetzlichen Abzüge automatisch. Freiberufliche Honorarkräfte müssen sich eigenständig um Kranken-, Renten- und Unfallversicherung kümmern.
Kann ich einen Dienstwagen erhalten?
Bei einer Vollzeitanstellung besteht die Möglichkeit, einen Dienstwagen inklusive Tankkarte zu erhalten. Das Fahrzeug wird dauerhaft überlassen und kann auch privat genutzt sowie mit nach Hause genommen werden. Die genaue Ausgestaltung wird individuell im Arbeitsvertrag geregelt. So sichern wir Deine Mobilität und entlasten Dich im Arbeitsalltag.